Auftrag der Musikschulen in Baden-Württemberg
Jeder Mensch ist musikalisch und hat ein Recht auf die Ausbildung
seiner Musikalität. Musikalische Bildung ist von unschätzbarem Wert
für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und fördert
wichtige Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen, z.B.
Selbstbewusstsein und Durchhaltevermögen, Teamfähigkeit und
Verantwortungsbewusstsein, Lernfähigkeit und konzeptionelles Denken
sowie Kreativität und Ausdrucksfähigkeit.
Aufgabe der Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen ist
es, an Musik und das eigene Musikmachen heranzuführen. Mit einem
kontinuierlichen Fachunterricht legen die Musikschulen eine
Grundlage für die lebenslange aktive und passive Beschäftigung mit
Musik und ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern das
gemeinschaftliche Musizieren in Musikschulensembles, in den
allgemein bildenden Schulen, in Musikvereinen sowie in der Familie.
Mit diesem Angebot erfüllen Musikschulen einen wichtigen bildungs-,
kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrag, der nachstehend
jeweils für die Bereiche Bildung, Kultur, Gesellschaft und
Wirtschaft konkretisiert wird:
Musikschulen und Bildung
- Gegenpol zur kognitiven Bildungsdominanz unserer Gesellschaft
durch Ausbildung der rechten Gehirnhälfte (Gefühl, Kreativität,
Fantasie)
- positive Auswirkungen auf das Lernverhalten insgesamt (Stärkung
der Konzentration, Durchhaltevermögen, Reaktions- und
Auffassungsgabe), auch in nicht-musikalischen Fächern
- Persönlichkeitsbildung: Musikerziehung fordert gleichermaßen
den Intellekt wie das Gemüt
- Musikerziehung verbessert Merkfähigkeit, Willensgestaltung und
Vorstellungskraft
- Musik ist logisch und stärkt damit das logische Denken
- Musikschulen schaffen die Voraussetzung für den Eintritt in
Musikhochschulen
- Musikschulen bilden die Grundlage für musikalisches Leben, u.a.
an allgemein bildenden Schulen
- aktives Musizieren und Musikhören wirkt stumpfsinnigem Musik-
und Medienkonsum (Medienverwahrlosung) entgegen
Musikschulen und Kultur
- Sicherung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes
- qualifizierter Nachwuchs für Orchester und Ensembles aller Art
- Musikschulen bieten kulturelle Grundversorgung
- Begabten- und Breitenförderung
- musikalische Umrahmung von Veranstaltungen in der kommunalen
Gemeinschaft
- Musikschulen in kleineren Städten sind oft das Zentrum der
kommunalen Kulturarbeit
- VdM-strukturierte Musikschulen ermöglichen vielfältige
Ensemblearbeit
Musikschulen und Gesellschaft
- Verständigung zwischen Kulturen im In- und Ausland durch das
Medium Musik
- sozialethische Wirkung (z.B. Zusammengehörigkeitsgefühl,
Rücksichtnahme) durch gemeinsames Singen und Musizieren
- Rüstzeug für Menschen von heute in einer reizüberfluteten
Umwelt
- Erziehung zur Demokratie – Musiziergemeinschaften bzw.
Orchester als beispielhafte Plattform, um sich in demokratischem
Verhalten zu üben
- Stärkung des Sozialverhaltens
- Präventivmaßnahmen gegen soziale Defizite wie Gewalt, Drogen
etc.
- Bereicherung des Lebens durch aktives Musizieren
Musikschulen und Wirtschaft
- öffentliche Mittel für Musikschulen sind keine Subventionen,
sondern Investitionen
- Eltern finanzieren immerhin etwa 50% der Musikschulausbildung
ihrer Kinder, die öffentlichen Hände zusammen die zweite Hälfte
- aus den Arbeitsentgelten fließen wiederum hohe Steueranteile
und Sozialabgaben an das Gemeinwesen zurück
- die Lohnsteuer der VdM-Lehrkräfte in Baden-Württemberg
entspricht in etwa dem Landeszuschuss für Musikschulen von ca. 19
Mio. Euro
- volkswirtschaftlicher Synergieeffekt durch
Arbeitsplatzschaffung in Musikschulen
- Stärkung der Musikindustrie in Produktion und Handel durch
Instrumente, Notenmaterial, Tonträger etc.
- Musikindustrie liegt im Sozialprodukt z.B. vor der
Stahlindustrie
- Stärkung lokaler Gewerbetreibender wie z.B. Gastronomie,
Werbung etc. durch musikalische Veranstaltungen
- Musikschule im Ort Faktor für berufliche Standortentscheidung
vieler Eltern