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214 Musikschulen in
Baden-Württemberg

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Lehrkräfte

Musikschule und Ganztagsschule

Perspektiven und Chancen für die Bildungsarbeit öffentlicher Musikschulen

Das Positionspapier des Landesverbandes nimmt Stellung zu den Auswirkungen, die die Einführung des Ganztagsbetriebes an allgemeinbildenden Schulen auf Bildungsauftrag und -arbeit der öffentlichen Musikschulen hat.

Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Zentrale Forderungen

1

Im Rahmen des Ganztagsbetriebes an allgemeinbildenden Schulen müssen außerunterrichtliche Bildungsangebote als integraler Bestandteil des pädagogischen Angebots der Ganztagsschule von Schülerinnen und Schülern genutzt werden können.

2

Die in Nr. 2 genannten Musikschulen müssen in der Ganztagsschule außerunterrichtliche Bildungsangebote zur musikalischen Breiten- und Individualförderung umsetzen können. Solche Angebote dürfen auch nicht an fehlenden räumlichen Voraussetzungen scheitern. Die Verantwortung hierfür liegt nicht nur beim Schulträger.

3

Für eine grundlegende Musikalisierung möglichst vieler Kinder müssen Kooperationen mit den Musikschulen fester Bestandteil der Ganztagsschule im Grundschulbereich sein. Eine verlässliche Finanzierung und ein niederschwelliger Zugang zu solchen Angeboten sind Grundvoraussetzungen für ihren pädagogischen Erfolg.

4

Interessierte Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen müssen die Chance haben, entsprechend ihrem Leistungsvermögen musikalisch optimal gefördert zu werden. Dies ist in der Regel nur im Kleingruppen- oder Einzelunterricht sinnvoll möglich.

5

Für die Bildungsangebote der oben genannten Musikschulen als Teil des außerunterrichtlichen Angebotes an Ganztagsschulen muss durch entsprechende gesetzliche Regelungen die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen im bisherigen Umfang ermöglicht werden.

6

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter außerunterrichtlicher musikpädagogischer Angebote müssen angemessen in schulischen Gremien einschließlich der Fachkonferenz Musik in der Grundschule und ggf. in den weiterführenden Schulen ebenso wie in den Gremien der Schule und der Jugendhilfe vertreten sein.

7

Die pädagogische, didaktische und inhaltliche Qualität außerunterrichtlicher musikalischer Bildungsangebote an Ganztagsschulen muss durch künstlerisch und pädagogisch angemessen qualifizierte Lehrkräfte gesichert werden. Eine angeschlossene musikpädagogische Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung sind dabei Grundvoraussetzung.