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214 Musikschulen in
Baden-Württemberg

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313.249
Schüler/-innen

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7.742
Lehrkräfte

Das Landesjugendorchester Baden-Württemberg (LJO) probt im Frühjahr 2015 auf Schloss Kapfenburg bei Lauchheim.

Leistungsförderung Zertifizierung

Jetzt zertifizieren lassen und Chancen auf eine Förderung sichern!

Neben der musikalischen Breitenbildung gehört die Findung und Förderung musikalischer Talente zum Kernauftrag öffentlicher Musikschulen. Dies schließt die Vorbereitung auf ein Musikstudium explizit mit ein. Eine studienvorbereitende Ausbildung (SVA) sollte daher zum Angebot jeder VdM-Musikschule zählen – bei kleineren Einrichtungen und im ländlichen Raum ggf. auch in Kooperation mit Nachbarmusikschulen. Die SVA ist deshalb auch fest im Strukturplan des VdM verankert und dieser hat in Richtlinien formuliert, wie eine Begabtenförderung und eine SVA an VdM-Musikschulen gestaltet werden kann und sollte.

Der LVdM Baden-Württemberg ergänzt diese Empfehlungen nun um das Angebot einer Zertifizierung der SVA an seinen Mitgliedsschulen. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass die SVA bestimmte Anforderungen erfüllt. Partner bei der Zertifizierung sind die Musikhochschulen Baden-Württembergs.

Zum Download Infoflyer SVA-Zertifizierung

Zum Download VDM Richtlinien SVA

Antrag auf Zertifizierung der SVA

Schulleitung/Ansprechpartner*in(erforderlich)
Die Musikschule stellt den Antrag auf

Zertifizierung der SVA

Für die Zertifizierung der studienvorbereitenden Ausbildung erfüllen wir die nachfolgenden Kriterien (bitte ankreuzen):
Weiterführende Angebote für die SVA-Teilnehmer*innen:
Die Musikschule hat eine der SVA vorausgehende Begabtenförderung durch (Nachweis jeweils hinzufügen):
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 8 MB.

    Zertifizierung der Pre-SVA

    Das Programm wendet sich an Musikschulen, die die Einrichtung einer SVA anstreben und bereits untenstehende Kriterien erfüllen. Die Pre-SVA ist auf ein Jahr begrenzt und soll das Ziel verfolgen, eine SVA einzurichten. Eine Verlängerung der Förderung auf ein zweites Jahr ist nach Überprüfung möglich.
    Für die Aufnahme in die Pre-SVA erfüllen wir die nachfolgenden Kriterien:
    Weiterführende Angebote für die geförderten Schüler*innen (bitte drei Angebote auswählen)
    Ziehe Dateien hier her oder
    Max. Dateigröße: 8 MB.
      Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

      FAQ

      • Eine zertifizierte SVA ist ein Qualitätssiegel für die Arbeit der Musikschule in der Findung und systematischen Förderung musikalischer Begabungen – und macht ihr Engagement und die Kompetenz in diesem Bereich nach außen optimal sichtbar.
      • Besondere Landesförderung ab Februar 2023: Für die zertifizierte SVA erhält die Musikschule auf Antrag einen Zuschuss für 30 Minuten zusätzlichen Unterricht im Hauptfach und 30  Minuten Unterricht im obligatorischen Nebenfach im Umfang von bis zu 60% der hierfür anfallenden Personalkosten.
      • Schaffung und Sicherung angemessener, hoher Qualitätstandards in der SVA für Musikschulen, Musikschüler*innen, Musikschuleltern und Musikschul-Träger im Einklang mit den Erwartungen von Musikhochschulen und den Empfehlungen des VdM
      • Teilhabe am Schulterschluss in der (Hoch-)Begabtenförderung und der Nachwuchsgewinnung für die Musikberufe zwischen öffentlichen Musikschulen und Musikhochschulen in Baden-Württemberg

      Es können sich alle Musikschulen zertifizieren lassen, die Mitglied im Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs und im Verband deutscher Musikschulen sind.

      • Bewerbungslauf November 2022

      15.11.2022 Bewerbungsschluss, Förderung ab 2. Schulhalbjahr 2022/2023

      • Bewerbungslauf April/Mai 2023

      30.04.2023 Bewerbungsschluss, Förderung ab Schuljahr 2023/2024

      Die Pre-SVA-Zertifizierung ist als Wegpunkt zu einer SVA-Zertifizierung für Musikschulen, deren SVA sich noch im Aufbau befindet gedacht. Die Pre-SVA-Zertifizierung ist keine Zertifizierung von Vorprogrammen im Bereich Begabtenförderung im Bereich der unter 12-jährigen Schüler*innen.

      Es besteht bei allen Schüler*innen eine Pflicht für ein Nebenfachinstrument. Es wird hierbei nicht unterschieden, ob dies an der Musikhochschule gefordert ist oder nicht. Denkbar bzw. bekannt sind u.a. folgende Szenarien bzw. Optionen:

      1) Das Nebenfach wird in einer Kooperation der Musikschule mit einer allgemeinbildenden Schule abgedeckt. Beispiel: Ein Pianist nimmt Klarinettenunterricht im Rahmen einer Bläserklasse in der weiterführenden Schule und deckt somit sein Nebenfach ab.
      2) Das Nebenfach wird nicht schulwöchentlich besucht, sondern z.B. über Workshops/Kompaktkurse im ähnlichen Umfang zu einem schulwöchentlichen 30-minütigen Nebenfach abgedeckt. Da dies momentan nicht der Ausschreibung entspricht, muss in diesem Fall das Zertifizierungs-Gremium darüber entscheiden.
      3) Ein mögliches Nebenfach kann auch Elementare Musikpädagogik/Rhythmik/Percussion etc. in Kleingruppen o.ä. sein.

      Ja, die Verpflichtung besteht auch (oder gerade) bei diesen Instrumenten. Ob dies in Form von Kammermusik, Ensembles oder Orchestern geschieht, bleibt der Ausgestaltung der Musikschule überlassen.

      Für Beratungsanfragen zur Zertifizierung steht Ihnen die AG Leistungsförderung gerne zur Verfügung. Anfragen richten Sie bitte an flores@musikschulen-bw.de