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214 Musikschulen in
Baden-Württemberg

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Lehrkräfte

Musik | bildet | Gesellschaft

Politische Positionen des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs

Mit dem Titel „Musik | bildet | Gesellschaft“ veröffentlicht der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs seine politischen Positionen. Die aktuelle Version vom Januar 2021 enthält acht Ziele und Projekte der musikalischen Bildungsarbeit öffentlicher Musikschulen und legt dar, welche politischen Maßnahmen für deren Umsetzung notwendig sind.

Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Unsere Positionen in Kürze

Verlässlichkeit schafft Perspektiven
Den neuen Fördersatz im Jugendbildungsgesetz verankern

Das Land trägt mit einer verlässlichen Landesförderung zu Bildungsqualität und Gebührenstabilität bei.

Musikschule am Puls der Zeit
Die digitale Infrastruktur der Musikschulen ausbauen

Das Land unterstützt die Träger bei Investitionen in die Musikschule der Zukunft.

Jedes Talent hat Unterstützung verdient
Die musikalische Leistungsförderung im Land stärken

Das Land fördert die Entwicklung besonderer musikalischer Talente durch die Musikschulen.

Musik braucht Zeiten und Räume
Die Schulbesuchsverordnung praxisnah modernisieren

Das Land verbessert die Bedingungen für die außerschulische musikalische Bildung parallel zur Ganztagsschule.

Mit Musik wird Schule gemacht
Ein Landesprogramm für Bildungskooperationen entwickeln

Das Land stellt Bildungskooperationen auf eine breitere und verlässliche rechtliche und finanzielle Grundlage.

Bildungserfolge für unsere Kleinsten
Das ganzheitliche Frühförderprogramm „Singen–Bewegen–Sprechen“ stärken

Das Land schöpft das volle Potential von SBS als ganzheitlichem Frühförderprogramm noch besser aus.

Erfolgsgeschichte mit Tradition und Zukunft
Das Landesjugendorchester fördern und feiern

Das Land fördert sein junges Spitzenorchester nachhaltig und feiert sein 50-jähriges Jubiläum im Jahr 2022.

Qualität macht den Unterschied
Eine Musikschulverordnung für Baden-Württemberg

Das Land sichert die Qualitätsstandards der musikalischen Bildungsarbeit und schützt die Bezeichnung „Musikschule“.