FAQ

Alle als gemeinnützig und als Träger der außerschulischen Bildung nach § 10 JBG anerkannten öffentlichen Musikschulen mit Sitz im Land Baden-Württemberg können am Wettbewerb teilnehmen und Wettbewerbsbeiträge einreichen.
Musikschulen, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Pro Musikschule ist eine Einsendung möglich.

Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge gesichtet. Alle Wettbewerbsbeiträge, welche die formalen Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme erfüllen, sind Teil der sogenannten „Long-List“ (erste Wettbewerbsrunde). Auf Grundlage inhaltlicher Kriterien werden dann die Einreichungen ausgewählt, die auf die „Short List“ des Wettbewerbs gesetzt werden (zweite Wettbewerbsrunde). Mit der Aufnahme in die „Short List“ ist die Nominierung sowohl für den Jurypreis als auch für den Publikumspreis verbunden. Aus den Wettbewerbsbeiträgen der „Short List“ wird durch die Jury der Gewinner des Jurypreises ausgewählt. Zugleich werden alle Wettbewerbsbeiträge der „Short List“ auf der Website des Wettbewerbs präsentiert. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, mittels Online-Voting den Publikumspreis zu vergeben. Gewinner des Publikumspreises ist der nominierte Wettbewerbsbeitrag mit der höchsten Zahl von abgegebenen Stimmen. Der Jurypreis und der Publikumspreis können nicht für eine Einsendung gleichzeitig vergeben werden.

Der Musikschulpreis Baden Württemberg wird in zwei Kategorien vergeben:

  • Jurypreis
  • Publikumspreis

Jurypreis und Publikumspreis sind jeweils mit 10.000 Euro dotiert.

Nach dem Ende des Online-Votings werden die Preisträger des Jurypreises und des Publikumspreises bekannt gegeben und die Preise im Rahmen einer presseöffentlichen Veranstaltung offiziell verliehen.

Der Wettbewerb wurde erstmals im Jahr 2022 ausgeschrieben und soll nun jährlich unter wechselndem Motto stattfinden.

Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. in Partnerschaft mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Zielsetzung des Wettbewerbs ist es zum einen, Leistungen öffentlicher Musikschulen in Baden-Württemberg in Form von Projekten, Initiativen und Innovationen auszuzeichnen, die sich als „Best-Practice-Beispiele“ besonders dazu eignen, zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Bildungsarbeit von Musikschulen im Land beizutragen.

Zum anderen sollen mit dem Wettbewerb bzw. der Auszeichnung von herausragenden Leistungen öffentlicher Musikschulen in Baden-Württemberg einer breiteren Öffentlichkeit die Qualitäten, die Leistungsstärke und die Innovationskraft der Musikschulen im Land anhand entsprechender Projekte, Initiativen und Innovationen ihrer Bildungsarbeit und deren Organisation aufgezeigt werden.

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